Hygienevorschriften Präsenzveranstaltung
2Gplus - Regelung
Der Deutsche Interdisziplinäre Notfallmedizin Kongress 2022 wird unter der
2G+ Regel durchgeführt.
Dies bedeutet, dass nur Personen mit
vollständigem Impfschutz oder Genesene innerhalb der 3 Monatsfrist und zusätzlichem
PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder zertifiziertem
Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) zu der Präsenzveranstaltung zugelassen werden (Selbsttests sind nicht zulässig).
Auch Personen die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben müssen zusätzlich einen entsprechenden Test vorlegen. Personen, für die aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht zugänglich ist, bitten wir im Vorfeld, mit der Kongressorganisation Kontakt aufzunehmen.
Allen anderen steht selbstverständlich gerne unser digitales Angebot als Live-Veranstaltung zur Verfügung.
Vor Ort wird eine Teststelle eingerichtet. Alle Infos finden Sie hier.
Zutrittskontrolle Rhein-Mosel-Halle
Mit dem offiziellen Testergebnis, in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis, erhalten Sie Zutritt zu der Präsenzveranstaltung. Sollte der Nachweis vor Ort in Koblenz nicht erbracht werden, besteht kein Recht den DINK 2022 als Präsenzveranstaltung zu besuchen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist nicht möglich!
Hygieneregeln während der Veranstaltung
Es gilt im gesamten Veranstaltungsgebäude zu jeder Zeit, auch am Sitzplatz im Saal, eine FFP2-Maskenpflicht.
Sollten Sie zum Zeitpunkt des Kongresses Erkältungssymptome oder akute, unspezifische Allgemeinsymptome sowie respiratorische Symptome aufweisen, oder innerhalb der letzten 14 Tage direkten Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Ihnen den Einlass in das Veranstaltungsgebäude zu verweigern.
Beim ersten Betreten des Gebäudes erfolgt die 2G+ Kontrolle und Sie erhalten (pro Tag) ein farbiges Kontrollbändchen, damit keine erneute 2G+ Kontrolle für diesen Tag erfolgen muss.
Bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes muss der Teilnehmerausweis an den dafür vorgesehenen Säulen (Haupteingang und Ausgang) gescannt werden. Diese Anwesenheitsdaten werden ggf. zur Kontaktpersonenermittlung herangezogen und nach Ablauf von vier Wochen gelöscht.
Wir weisen darauf hin, dass sich bis zum Beginn und während der Veranstaltung jederzeit Änderungen bei den Vorgaben durch die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben können, deren Umsetzung für alle Beteiligten verpflichtend ist.